OA-Förderantrag UNIVIE (Publikationsfonds)

Für einzelne Artikel in Open-Access-Zeitschriften kann hier ein Antrag auf Übernahme der Publikationsgebühren (APCs) gestellt werden (Förderbedingungen s.u.).

Bitte beachten Sie, dass kein eigener Förderantrag notwendig ist für Artikel in Open Access Journals, die über unsere OA-Verlagsabkommen gefördert werden: Association for Computing Machinery (ACM), BioMed Central (BMC) inkl. SpringerOpen, Brill, Cambridge University Press (CUP), Cogitatio Press, Elsevier, Frontiers, de Gruyter, IEEE, IOP, IWA, MDPI, Oxford University Press (OUP), The Royal Society, SAGE, Taylor & Francis und Wiley. (Hinweis: Open Access in Subskriptionsjournals kann ausschließlich im Rahmen unserer OA‑Verlagsabkommen gefördert werden.)

Förderbedingungen (Publikationsfonds)

  1. Gefördert werden Artikel in Open Access-Zeitschriften. Die Zeitschrift muss im Directory of Open Access Journals [1] gelistet sein. Dies impliziert, dass Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie z.B. Peer Review durchgeführt werden, Artikel sofort nach Erscheinen frei zugänglich sind und eine Verbreitung erlaubt ist (z.B. im Rahmen einer Creative-Commons-Lizenz).
  2. Nicht gefördert werden: 
    a) der „Freikauf“ von Artikeln in Subskriptionsjournals (Hybridmodell) [2]

    b) Artikel, die im Rahmen von FWF-Projekten, EU-Projekten oder vorwiegend extern geförderter Forschung veröffentlicht werden.
  3. Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Prinzip „First come, first served“. Gefördert werden maximal drei Publikationen pro Kalenderjahr und Autor*in. [3]
  4. Pro Artikel wird eine maximale Publikationsgebühr (Article Processing Charge – APC) von EUR 2.000 erwartet. Höhere Kosten können im Einzelfall übernommen werden. [4]
  5. Der/die "corresponding author" [5] gehört der Universität Wien an. [6]
  6. In der Publikation bzw. auf der Website der Zeitschrift wird als Organisationszugehörigkeit „Universität Wien“ bzw. „University of Vienna“ vermerkt. [7]
  7. Der/die Antragstellende trägt im Fall einer Förderzusage dafür Sorge, dass im Artikel ein  „Acknowledgement“ erscheint, das auf die Förderung durch den Publikationsfonds der Universität Wien hinweist [8]. S.a. Förderablauf.
  8. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Sind die bereitgestellten Fördermittel aus dem Publikationsfonds erschöpft, ist eine Förderung nicht mehr möglich. [3]
  9. Förderungen sind nur für Neueinreichungen möglich. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten Rechnungen für APCs ist nicht möglich.

    Wichtiger Hinweis: Zahlen Sie Rechnungen keinesfalls eigenständig ein (z.B. mit Ihrer privaten Kreditkarte) – eine Rückerstattung ist nicht möglich!

 
 

Antragsformular

Um einen Open-Access-Förderantrag zu stellen, füllen Sie bitte unser OA‑Antragsformular UNIVIE aus.
 
 

Förderablauf

1. Das Open Access Office prüft den Antrag und benachrichtigt Sie, ob die Kosten übernommen werden. Im Falle einer positiven Prüfung übermitteln wir Ihnen die Standardformulierung für das Acknowledgment (s.a. Fußnote [8]) und die Adresse des Open Access Office, an welche der Verlag die Rechnung schicken soll.

2. Sie schicken dem Verlag das Acknowledgment und geben die von uns übermittelte Rechnungsadresse bekannt.

3. Der Verlag schickt die Rechnung an das Open Access Office. (Sollte der Verlag die Rechnung nur direkt an den/die AutorIn schicken können, so übermitteln Sie uns bitte diese Rechnung, damit wir sie bezahlen können. Zahlen Sie die Rechnung keinesfalls eigenständig ein!

4. Das Open Access Office begleicht die Rechnung beim Verlag und informiert Sie darüber. Nach Veröffentlichung einer geförderten Publikation wird diese durch das Open Access Office in u:scholar archiviert.
 

Wann soll ich den Antrag stellen?

Stellen Sie den Antrag bereits vor der Einreichung (Submission), damit Sie sicher sein können, dass die Kosten übernommen werden. Wenn Sie noch in der Konzeptionsphase Ihres Beitrages sind und nur prinzipiell wissen wollen, ob die Kosten für einen Artikel übernommen werden, prüfen Sie die Fördermöglichkeiten mit unserem Journal Eligibility Check oder schicken Sie uns kurz eine Anfrage per E-Mail.

Der letztmögliche Zeitpunkt zum Stellen eines Förderantrags ist im Status der Rechnungslegung durch den Verlag (Invoicing). Bitte beachten Sie: bereits von Ihnen bezahlte Publikationskosten können nicht rückerstattet werden.

 


Fußnoten

[1] Für neu gegründete Open Access Journals, die noch nicht im DOAJ verzeichnet sind, muss anhand der Angaben der Journal-Website klar ersichtlich sein, dass die DOAJ-Kriterien erfüllt sind.

[2] Förderungen von Artikeln in Subskriptionsjournals (Hybrid OA) sind nur im Rahmen von OA-Verlagsabkommen möglich.

[3] Sind die Mittel aus dem Publikationsfonds erschöpft, ist eine Förderung nicht mehr möglich. Entsprechende Informationen werden rechtzeitig auf dieser Seite bekannt gegeben. Das Absenden von Förderanträgen würde in diesem Fall deaktiviert werden. Bitte beachten Sie: Auch im Rahmen der Verlagsabkommen mit den OA-Verlagen BMC, Frontiers und MDPI können maximal drei Artikel pro Verlag, Autor*in und Kalenderjahr gefördert werden.

[4] Es werden ausschließlich Article Processing Charges (APCs) für Open Access übernommen (keine Kostenübernahme für editorial services, colour charges etc.). Ad EUR 2.000 Grenze: eine geteilte Finanzierung (Kostensplitting) bei höheren Kosten ist nicht vorgesehen. Ad: Höhere Kosten können im Einzelfall übernommen werden: ausschlaggebend ist hier die Qualität des Journals.

[5] "Corresponding author" ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Nicht förderberechtigt sind Co-Autor*innen oder Erst- bzw. Letztautor*innen, die nicht gleichzeitig corresponding author sind. Das "corresponding author"-Prinzip wird als Förderkriterium international verwendet, um bei Artikeln mit mehreren Autor*innen aus unterschiedlichen Einrichtungen ein klares Entscheidungskriterium zu haben, welche Institution für die Kosten aufkommt. Damit wird auch zu einer fairen Kostenverteilung beigetragen.

[6] Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Ihre Angehörigkeit zur Uni Wien wird zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.

[7] Dies entspricht der Affiliation Policy der Universität. Die Universität Wien muss als (zumindest eine) Ihre(r) Affiliation(s) im Artikel angeführt sein.

[8] Das Acknowledgement lautet: "Open Access funding provided by University of Vienna."