Open-Access-Verlagsabkommen

Die Universität Wien hat mehrere Verlagsabkommen zum OA-Publizieren abgeschlossen. Diese Vereinbarungen beziehen sich auf Subskriptionszeitschriften mit Open-Access-Option (hybrid journals) und/oder Gold Zeitschriften (fully OA journals) der jeweiligen Verlage. Links zu den einzelnen Abkommen finden Sie nachfolgend.

 
Folgende Förderbedingungen gelten für die Inanspruchnahme der OA-Förderung:

  • Der "corresponding author"1) des Artikels ist Angehörige*r2) der Universität Wien zum jeweiligen Stichtag (entweder "acceptance date" oder "submission date", Details s. bei den einzelnen Abkommen unter "Förderbedingungen").
  • Der "corresponding author" gibt  die "Universität Wien" als (zumindest eine) Affiliation im Artikel an.
  • Auch Artikel, die aus FWF-Projekten resultieren, können ab 2024 über die OA-Verlagsabkommen gefördert werden.
  • Artikel als Resultat von EU-Projekten3) werden je nach OA-Verlagsabkommen unterschiedlich behandelt (Details s. bei den einzelnen Abkommen unter "Förderbedingungen").

 
1)
Nur "corresponding authors" sind förderberechtigt. "Corresponding author" ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Nicht förderberechtigt sind Co-Autor*innen, Erst- oder Letztautor*innen, die nicht gleichzeitig corresponding author sind. Das "corresponding author"-Prinzip wird als Förderkriterium international verwendet, um bei Artikeln mit mehreren Autor*innen aus unterschiedlichen Einrichtungen ein klares Entscheidungskriterium zu haben, welche Institution für die Kosten aufkommt. Damit wird auch zu einer fairen Kostenverteilung beigetragen.

2) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.

3) Wird die EU im Artikel als Fördergeber angegeben, so ist diese auch für die Open-Access-Förderung zuständig (unabhängig davon, ob der/die corresponding author am Projekt beteiligt war oder nicht). Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen in Ihrem EU-Projektvertrag erfüllt sein müssen (s.a. Open Access bei EU Projekten).

 

Hinweise: Bei OA-Verlagsabkommen ist kein Förderantrag beim Open Access Office erforderlich, da Open Access im Publikationsprozess direkt angefordert werden kann. Artikel müssen aus dem Datennetz der Universität Wien mit der E-Mail-Adresse der Universität Wien eingereicht werden, damit Autor*innen von den Verlagen als förderberechtigt erkannt werden.