Open-Access-Verlagsabkommen: Mohr Siebeck

Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines Verlagsabkommens mit Mohr Siebeck in den Zeitschriften des Verlags ohne Zusatzkosten Open Access publizieren. Zusätzlich gibt es auch Förderungen für OA-Bücher. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
 

Laufzeit
01.01.2026–31.12.2028
Gefördert werdenArtikel in Journals mit OA-Option. Monografien / Titel aus Buchreihen / Artikel in Sammelbänden.
FörderbedingungenArtikel in Journals:
  • Zumindest ein*e Autor*in des Artikels ist Angehörige*r2) der Universität Wien zum Zeitpunkt der Submission oder Acceptance.
  • Diese*r Autor*in gibt die "Universität Wien" als (zumindest eine) Affiliation im Artikel an.

Artikel in Journals bei FWF-Projekten: Die OA-Förderung erfolgt über die Uni Wien. Es gilt zusätzlich:

  • Erforderliche Lizenz: CC BY
  • Der folgende Text muss bei der Einreichung in allen Publikationen enthalten sein:
    This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.

Monografien / Titel aus Buchreihen / Artikel in Sammelbänden:

  • Monografien: Hier muss zumindest ein*e Autor*in der Monografie Angehörige*r der Universität Wien sein
  • Titel aus Buchreihen: Zumindest ein*e Autor*in des Buchtitels ist Angehörige *r der Universität Wien
  • Artikel in Sammelbänden: Zumindest ein*e Herausgeber*in des Sammelbandes und zumindest ein*e Autor*in des Artikels sind Angehörige der Universität Wien
RechnungslegungKeine Rechnungslegung, OA-Kosten pauschal durch Verlagsabkommen gedeckt.
Autor*innen WorkflowDer Verlag identifiziert mögliche förderberechtigte Autor*innen anhand der Einreichdaten und informiert sie im Rahmen des Publikationsprozesses über die Möglichkeit, kostenlos OA zu publizieren. Die Zugehörigkeit des/der Autor*in zur Universität Wien wird vom Open Access Office geprüft.
Infos beim Verlag

2) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Bitte beachten Sie, dass "Research Fellows" und sonstiges Fremdpersonal keine Universitätsangehörigen gemäß UG 2002 sind und deshalb keine Förderung in Anspruch nehmen können. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.