Open-Access-Verlagsabkommen: Frontiers

Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines Verlagsabkommens mit dem Open Access-Publisher Frontiers in den Zeitschriften des Verlags publizieren. Die Bezahlung der reduzierten APCs erfolgt zentral über das Open Access Office. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
 

Laufzeit
seit 1.1.2018
Gefördert werdenEligible Journals (PDF)
Förderbedingungen
  • Der "corresponding author"1) des Artikels ist Angehörige*r2) der Universität Wien zum Zeitpunkt der Submission.
  • Der "corresponding author" gibt die "Universität Wien" als (zumindest eine) Affiliation im Artikel an.
  • Gefördert werden maximal drei Frontiers-Publikationen pro Kalenderjahr und Autor*in (gilt nicht für FWF geförderte Publikationen).
  • Book reviews sind prinzipiell von einer Förderung ausgenommen.
  • Für Artikel aus EU-Projekten gilt: Förderung erfolgt durch die EU3).
FWF-Projekte: Die OA-Förderung erfolgt über die Uni Wien. Es gilt zusätzlich:
  • Erforderliche Lizenz: CC BY
  • Der folgende Text muss bei der Einreichung in allen Publikationen enthalten sein:
    This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.
RechnungslegungDurch Abkommen rabattierte Rechnungslegung an das Open Access Office. OA-Kosten werden vollständig übernommen und bezahlt.
Autor*innen WorkflowIm Rahmen des Einreichprozesses muss die "University of Vienna" als Förderstelle ausgewählt werden (Hinweis: bei Publikationen aus FWF-Projekten muss der FWF ausgewählt werden). Die Zugehörigkeit des "corresponding author" zur Universität Wien wird vom Open Access Office geprüft.
Infos beim VerlagFrontiers Verlagswebsite

 
1)
Nur "corresponding authors" sind förderberechtigt. "Corresponding author" ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Nicht förderberechtigt sind Co-Autor*innen, Erst- oder Letztautor*innen, die nicht gleichzeitig corresponding author sind. Das "corresponding author"-Prinzip wird als Förderkriterium international verwendet, um bei Artikeln mit mehreren Autor*innen aus unterschiedlichen Einrichtungen ein klares Entscheidungskriterium zu haben, welche Institution für die Kosten aufkommt. Damit wird auch zu einer fairen Kostenverteilung beigetragen.

2) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.

3) Wird die EU im Artikel als Fördergeber angegeben, so ist diese auch für die Open-Access-Förderung zuständig (unabhängig davon, ob der/die corresponding author am Projekt beteiligt war oder nicht). Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen in Ihrem EU-Projektvertrag erfüllt sein müssen (s.a. Open Access bei EU Projekten).