Open-Access-Förderungen
Um Universitätsangehörige beim Open-Access-Publizieren in wissenschaftlichen Zeitschriften zu unterstützen, hat die Universität Wien Open-Access-Verträge mit 29 Verlagen abgeschlossen. Für Artikel, die nicht durch diese Abkommen abgedeckt sind, kann ein Förderantrag gestellt werden. Insgesamt stehen damit rund 30.000 Zeitschriften für eine Open-Access-Publikation zur Verfügung.
Prüfen Sie mit unserem Journal Eligibility Check, ob das Open-Access-Publizieren in Ihrem Wunschjournal von der Universität Wien gefördert werden kann.
Mehr Info zu den Fördermöglichkeiten
- Open-Access-Verlagsabkommen: Kein Förderantrag notwendig. Abkommen gelten auch für Publikationen, die aus FWF-Projekten resultieren.
- Open-Access-Förderantrag UNIVIE (OA-Publikationsfonds): Für Artikel außerhalb von Open-Access-Verlagsabkommen, die nicht aus FWF- oder EU-Projekten resultieren. Ausschließlich für Artikel in fully Open Access Journals. Antragstellung vor Einreichung, keine Rückerstattung.
- Open-Access-Förderantrag FWF (FWF OA-Pauschale): Für Artikel, die aus FWF-Projekten resultieren, außerhalb von Open-Access-Verlagsabkommen. Ausschließlich für Artikel in fully Open Access Journals und für Beiträge in Sammelbänden. Antragstellung vor Einreichung, keine Rückerstattung.
Siehe auch: Infoseite: Open Access bei FWF-Projekten | Infoseite: Open Access bei EU-Projekten
Support
FAQ zu Open-Access-Förderungen
Open-Access-Förderungen gibt es für Journals, die Teil eines OA‑Verlagsabkommens sind sowie für OA‑Zeitschriften, die im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sind. Prüfen Sie mit unserem Journal Eligibility Check, ob das Open-Access-Publizieren in Ihrem Wunschjournal möglich ist (auch für Publikationen aus FWF geförderten Projekten).
Aktuell werden von der Uni Wien keine Open-Access‑Bücher oder -Sammelbände zentral gefördert. Eine Förderung kann aber direkt beim FWF über das FWF-Programm → Buchpublikationen beantragt werden.
Eine Open-Access-Förderung von einzelnen Beiträgen in Sammelbänden ist nur für Beiträge aus FWF geförderten Projekten möglich, sofern der gesamte Sammelband Open Access erscheint, siehe OA‑Förderantrag‑FWF.
- Förderberechtigt sind Universitätsangehörige gemäß → UG 2002 §94. Bitte beachten Sie, dass "Research Fellows" keine Universitätsangehörigen gemäß UG 2002 sind und deshalb keine Förderung in Anspruch nehmen können.
- Stichtagsregelung: Für eine Förderung ist eine aufrechte Affiliation zur Uni Wien zum jeweiligen Stichtag erforderlich. Bei Förderanträgen ist dies das Antragsdatum, bei unseren OA-Verlagsabkommen das Submission Date und/oder das Acceptance Date (Details finden Sie für das jeweilige Journal auf den Verlagsdetailseiten via Suche in unserem Journal Eligibility Check).
- Corresponding-Author-Prinzip: Nur "corresponding authors" sind förderberechtigt. "Corresponding author" ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Nicht förderberechtigt sind Co-Autor*innen, Erst- oder Letztautor*innen, die nicht gleichzeitig corresponding author sind. Bitte beachten Sie, dass bei einigen Verlagen nur der "submitting corresponding author" förderberechtigt ist. Details dazu finden Sie bei der Förderbedingungen unserer OA-Verlagsabkommen.
Das "corresponding author"-Prinzip wird als Förderkriterium international verwendet, um bei Artikeln mit mehreren Autor*innen aus unterschiedlichen Einrichtungen ein klares Entscheidungskriterium zu haben, welche Institution für die Kosten aufkommt. Damit wird auch zu einer fairen Kostenverteilung beigetragen.
Prüfen Sie mit unserem Journal Eligibility Check, ob eine Antragsstellung notwendig ist.
Verlage bieten Autor*innen sehr oft mehrere Creative-Commons-Lizenzen zur Auswahl für deren Open-Access-Artikel an. Wir empfehlen die Lizenz CC BY (→ CC BY 4.0 Lizenzbedingungen), welche einerseits eine bestmögliche Verbreitung Ihres Artikels ermöglicht und welche sich andererseits als de facto-Standard im wissenschaftlichen Publikationswesen etabliert hat. Bitte beachten Sie, dass einige Fördergeber – wie z.B. der FWF – die Lizenz CC BY verpflichtend vorsehen!
Mehr Info: → Warum CC BY die beste Wahl für Open-Access-Publikationen ist
Die Abwicklung von Open-Access-Förderungen des FWF (für begutachtete Publikationen) erfolgt für Angehörige der Universität Wien direkt über das Open Access Office.
S.a. unsere Infoseite: OA bei FWF-Projekten.
Förderungen sind nur im Rahmen von bestimmten Open-Access-Verlagsabkommen möglich. Details finden Sie für das jeweilige Journal auf den Verlagsdetailseiten via Suche in unserem Journal Eligibility Check.
Ansonsten gilt: Förderungen für EU-Artikel sind grundsätzlich nicht möglich. Konkret bedeutet das, dass nicht gefördert werden kann, sobald ein laufendes EU-Projekt im Artikel in der Funding- oder Acknowledgement Section genannt wird. Dies ist unabhängig davon, ob der*die Corresponding Author oder eine*r der anderen Co-Autor*innen am EU-Projekt beteiligt ist.
S.a. unsere Infoseite: OA bei EU-Projekten
- Das Standard Acknowledgement für die Uni Wien lautet: Open Access funding provided by University of Vienna.
- Für Publikationen aus FWF-Projekten ist verpflichtend folgendes Wording zu verwenden: This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.