Open-Access-Verlagsabkommen: BioMed Central (BMC) und SpringerOpen

Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines Verlagsabkommens in rund 500 Zeitschriften von BioMed Central (BMC) / SpringerOpen ohne Zusatzkosten Open Access publizieren. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
 

Laufzeit
seit 2008
Gefördert werdenArtikel in BMC Journals sowie SpringerOpen Journals: Eligible Journals (PDF)
Förderbedingungen
  • Der "corresponding author" des Artikels ist Angehörige*r1) der Universität Wien zum Zeitpunkt der Submission.
  • Der "corresponding author" gibt die "Universität Wien" als (zumindest eine) Affiliation im Artikel an.
  • Gefördert werden maximal drei BMC/SpringerOpen-Publikationen pro Kalenderjahr und Autor*in.
  • Für Artikel aus FWF-Projekten gilt: Förderung erfolgt durch den FWF2).
  • Für Artikel aus EU-Projekten gilt: Förderung erfolgt durch die EU3).
RechnungslegungKeine Rechnungslegung, rabattierte OA-Kosten durch Prepayment-Konto gedeckt.
Autor*innen WorkflowBeiträge müssen mit der institutionellen E-Mail-Adresse (@univie.ac.at oder @unet.univie.ac.at) und aus dem Datennetz der Universität Wien eingereicht werden, damit förderberechtigte Autor*innen vom Verlag erkannt werden. Die Zugehörigkeit des "corresponding author" zur Universität Wien wird vom Open Access Office geprüft.
Infos beim VerlagZur Verlagswebsite

 

1) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.

2) Wird der FWF im Artikel als Fördergeber angegeben, so ist dieser auch für die Open-Access-Förderung zuständig (unabhängig davon, ob der/die corresponding author am Projekt beteiligt war oder nicht). Für BMC/SpringerOpen gibt es ein eigenes OA‑Verlagsabkommen des FWF, sodass kein Antrag auf Refundierung der Kosten gestellt werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen des FWF erfüllt sein müssen.

3) Wird die EU im Artikel als Fördergeber angegeben, so ist diese auch für die Open-Access-Förderung zuständig (unabhängig davon, ob der/die corresponding author am Projekt beteiligt war oder nicht). Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen in Ihrem EU-Projektvertrag erfüllt sein müssen (s.a. Open Access bei EU Projekten).