Open-Access-Verlagsabkommen
Die Universität Wien hat mehrere Verlagsabkommen zum OA-Publizieren abgeschlossen. Diese Vereinbarungen beziehen sich auf Subskriptionszeitschriften mit Open-Access-Option (hybrid journals) und/oder Gold Zeitschriften (fully OA journals) der jeweiligen Verlage. Links zu den einzelnen Abkommen finden Sie nachfolgend.
Folgende Voraussetzungen gelten für die Inanspruchnahme der OA-Förderung:
- Der "corresponding author" des Artikels ist Angehörige*r1) der Universität Wien zum jeweiligen Stichtag (entweder "submission date" oder "acceptance date", Details s. bei den einzelnen Abkommen unter "Förderbedingungen").
- Der "corresponding author" gibt die "Universität Wien" als (zumindest eine) Affiliation im Artikel an.
- Beim Artikel handelt es sich nicht um ein "book review".
- Artikel als Resultat von FWF/EU-Projekten2) werden je nach Vertrag unterschiedlich behandelt (Details s. bei den einzelnen Abkommen unter "Förderbedingungen")
1) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.
2) Das sind Artikel, in denen der FWF bzw. die EU als Fördergeber angeführt ist.
Hinweise: Bei OA-Verlagsabkommen ist kein Förderantrag beim Open Access Office erforderlich, da Open Access im Publikationsprozess direkt angefordert werden kann. Artikel müssen aus dem Datennetz der Universität Wien mit der E-Mail-Adresse der Universität Wien eingereicht werden, damit Autor*innen von den Verlagen als förderberechtigt erkannt werden.