Open-Access-Verlagsabkommen: John Benjamins Publishing

Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines transformativen Open-Access-Verlagsabkommens mit John Benjamins Publishing in den Zeitschriften des Verlags ohne Zusatzkosten Open Access publizieren. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
 

Laufzeit
1.1.2023-31.12.2025
Gefördert werdenArtikel in Journals von John Benjamins Publishing: Eligible Journals (PDF)
Förderbedingungen
  • Der "corresponding author"1) des Artikels ist Angehörige*r2) der Universität Wien zum Zeitpunkt der Submission.
  • Der "corresponding author" gibt die "Universität Wien" als (zumindest eine) Affiliation im Artikel an.
  • Book reviews sind prinzipiell von einer Förderung ausgenommen.
  • Für Artikel aus EU-Projekten gilt: Förderung kann durch die Uni Wien erfolgen (ausreichendes Artikelkontingent vorhanden).
FWF-Projekte: Die OA-Förderung erfolgt über die Uni Wien. Es gilt zusätzlich:
  • Erforderliche Lizenz: CC BY
  • Der folgende Text muss bei der Einreichung in allen Publikationen enthalten sein:
    This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.
Kostenübernahme ausschließlich für Open Access (Article Processing Charges, APCs), nicht aber für andere Gebühren wie z.B. colour charges, submission fees.
RechnungslegungKeine Rechnungslegung, OA-Kosten pauschal durch Verlagsabkommen gedeckt.
Autor*innen WorkflowJohn Benjamins identifiziert förderberechtigte Autor*innen im Rahmen des Einreichprozesses und informiert sie nach Acceptance über die Möglichkeit, ohne Zusatzkosten Open Access zu publizieren.
Infos beim VerlagZur Verlagswebsite

 
1)
Nur "corresponding authors" sind förderberechtigt. "Corresponding author" ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Nicht förderberechtigt sind Co-Autor*innen, Erst- oder Letztautor*innen, die nicht gleichzeitig corresponding author sind. Das "corresponding author"-Prinzip wird als Förderkriterium international verwendet, um bei Artikeln mit mehreren Autor*innen aus unterschiedlichen Einrichtungen ein klares Entscheidungskriterium zu haben, welche Institution für die Kosten aufkommt. Damit wird auch zu einer fairen Kostenverteilung beigetragen.

2) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.