Open-Access-Verlagsabkommen: Springer

Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines transformativen Open-Access-Verlagsabkommens mit Springer in mehr als 2.000 Zeitschriften des Verlags ohne Zusatzkosten Open Access publizieren. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
 

Laufzeit
1.1.2022–31.12.2023
Gefördert werden

Artikel in Subskriptionszeitschriften mit Open-Access-Option: Eligible Journals (PDF)

Hinweise: Gold-Zeitschriften ("SpringerOpen") werden im Rahmen des Abkommens BMC/SpringerOpen gefördert. Zeitschriften der Nature Publishing Group sind nicht im Abkommen inkludiert.

Förderbedingungen
  • Der "corresponding author" des Artikels ist Angehörige*r1) der Universität Wien zum Zeitpunkt der Acceptance.
  • Der "corresponding author" gibt die "Universität Wien" als (zumindest eine) Affiliation im Artikel an.
  • Der Artikeltyp ist: OriginalPaper, ReviewPaper, BriefCommunication oder ContinuingEducation. Book reviews sind prinzipiell von einer Förderung ausgenommen.
  • Für Artikel aus FWF-Projekten gilt: Förderung erfolgt durch den FWF2).
  • Für Artikel aus EU-Projekten gilt: Förderung kann derzeit durch die Uni Wien erfolgen (noch ausreichendes Artikelkontingent vorhanden).
Kostenübernahme ausschließlich für Open Access (Article Processing Charges, APCs), nicht aber für andere Gebühren wie z.B. colour charges, submission fees.
RechnungslegungKeine Rechnungslegung, OA-Kosten pauschal durch Verlagsabkommen gedeckt.
Autor*innen Workflow

Der Verlag informiert nach Acceptance über die notwendigen Schritte für eine Open Access Veröffentlichung. Die Zugehörigkeit des "corresponding author" zur Universität Wien wird vom Open Access Office geprüft.

Details siehe FAQs for authors.

Infos beim VerlagZur Verlagswebsite
Infos für KonsortiumZur KEMÖ-Seite

 

1) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.

2) Wird der FWF im Artikel als Fördergeber angegeben, so ist dieser auch für die Open-Access-Förderung zuständig (unabhängig davon, ob der/die corresponding author am Projekt beteiligt war oder nicht). Für Springer gibt es ein eigenes OA‑Verlagsabkommen des FWF, sodass kein Antrag auf Refundierung der Kosten gestellt werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen des FWF erfüllt sein müssen.