Open-Access-Verlagsabkommen: Frontiers

Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines Verlagsabkommens mit dem Open Access-Publisher Frontiers in den Zeitschriften des Verlags publizieren. Die Bezahlung der reduzierten APCs erfolgt zentral über das Open Access Office. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
 

Laufzeit
seit 1.1.2018
Gefördert werdenEligible Journals (PDF)
Förderbedingungen
  • Der "corresponding author" des Artikels ist Angehörige*r1) der Universität Wien zum Zeitpunkt der Submission.
  • Der "corresponding author" gibt die "Universität Wien" als (zumindest eine) Affiliation im Artikel an.
  • Gefördert werden maximal drei Frontiers-Publikationen pro Kalenderjahr und Autor*in.
  • Book reviews sind prinzipiell von einer Förderung ausgenommen.
  • Für Artikel aus FWF-Projekten gilt: Förderung erfolgt durch den FWF2).
  • Für Artikel aus EU-Projekten gilt: Förderung erfolgt durch die EU3).
RechnungslegungDurch Abkommen rabattierte Rechnungslegung an das Open Access Office. OA-Kosten werden vollständig übernommen und bezahlt.
Autor*innen WorkflowIm Rahmen des Einreichprozesses muss die "University of Vienna" als Förderstelle ausgewählt werden (Hinweis: bei Publikationen aus FWF-Projekten muss der FWF ausgewählt werden). Die Zugehörigkeit des "corresponding author" zur Universität Wien wird vom Open Access Office geprüft.
Infos beim VerlagFrontiers Verlagswebsite

 

1) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.

2) Wird der FWF im Artikel als Fördergeber angegeben, so ist dieser auch für die Open-Access-Förderung zuständig (unabhängig davon, ob der/die corresponding author am Projekt beteiligt war oder nicht). Für Frontiers gibt es ein eigenes OA‑Verlagsabkommen des FWF, sodass kein Antrag auf Refundierung der Kosten gestellt werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen des FWF erfüllt sein müssen.

3) Wird die EU im Artikel als Fördergeber angegeben, so ist diese auch für die Open-Access-Förderung zuständig (unabhängig davon, ob der/die corresponding author am Projekt beteiligt war oder nicht). Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen in Ihrem EU-Projektvertrag erfüllt sein müssen (s.a. Open Access bei EU Projekten).