Open-Access-Verlagsabkommen: American Chemical Society (ACS)

Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines Open-Access-Verlagsabkommens mit ACS in rund 60 Zeitschriften des Verlags ohne Zusatzkosten Open Access publizieren. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
 

Laufzeit
1.1.2020–31.12.2023 (wird voraussichtlich verlängert)
Gefördert werden

Artikel in Subskriptionsjournals mit Open-Access-Option: Eligible Journals (PDF)

Hinweis: Für ACS Central Science (fully open access) ist ein OA‑Förderantrag zu stellen. ACS Omega und die ACS Au-Journals werden hingegen über das Abkommen abgewickelt.

Förderbedingungen
  • Der submitting "corresponding author" des Artikels ist Angehörige*r1) der Universität Wien zum Zeitpunkt der Submission.
  • Der submitting "corresponding author" gibt die "Universität Wien" als (zumindest eine) Affiliation im Artikel an.
  • Gefördert werden alle Artikeltypen (mit Ausnahme von Additional and Corrections, Expressions of Concern, Retraction, In This Issue, Introducing our Authors). Book reviews sind prinzipiell von einer Förderung ausgenommen.
  • Für Artikel aus FWF-Projekten gilt: Förderung erfolgt durch den FWF2).
  • Für Artikel aus EU-Projekten gilt: Förderung kann derzeit durch die Uni Wien erfolgen (noch ausreichendes Artikelkontingent vorhanden).
Kostenübernahme ausschließlich für Open Access (Article Processing Charges, APCs), nicht aber für andere Gebühren wie z.B. colour charges, submission fees.
RechnungslegungKeine Rechnungslegung, OA-Kosten pauschal durch Verlagsabkommen gedeckt.
Autor*innen Workflow

Beiträge müssen mit der institutionellen E-Mail-Adresse (@univie.ac.at oder @unet.univie.ac.at) eingereicht werden, damit förderberechtigte Autor*innen vom Verlag erkannt werden. Die Zugehörigkeit des "corresponding author" zur Universität Wien wird vom Open Access Office geprüft.

Details siehe How to publish open access under an institutional agreement (am Ende der Seite)

Infos beim VerlagZur Verlagswebsite
Infos für KonsortiumZur KEMÖ-Seite

 

1) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.

2) Wird der FWF im Artikel als Fördergeber angegeben, so ist dieser auch für die Open-Access-Förderung zuständig (unabhängig davon, ob der/die corresponding author am Projekt beteiligt war oder nicht). Für ACS gibt es ein eigenes OA‑Verlagsabkommen des FWF, sodass kein Antrag auf Refundierung der Kosten gestellt werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen des FWF erfüllt sein müssen.