Open-Access-Verlagsabkommen: Cambridge University Press (CUP)

Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines Open-Access-Verlagsabkommens mit Cambridge University Press (CUP) in rund 350 Zeitschriften des Verlags ohne Zusatzkosten Open Access publizieren. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
 

Laufzeit
1.1.2023–31.12.2025
Gefördert werdenArtikel in Subskriptionsjournals mit Open-Access-Option sowie Gold Journals (fully open access): Eligible Journals (PDF)
Förderbedingungen
  • Der "corresponding author" des Artikels ist Angehörige*r1) der Universität Wien zum Zeitpunkt der Acceptance.
  • Der "corresponding author" gibt die "Universität Wien" als (zumindest eine) Affiliation im Artikel an.
  • Der Artikeltyp ist: research article, review article, rapid communication, brief report, case report. Book reviews sind prinzipiell von einer Förderung ausgenommen.
  • Für Artikel aus FWF-Projekten gilt: Förderung kann durch die Uni Wien erfolgen (ausreichendes Artikelkontingent vorhanden).
  • Für Artikel aus EU-Projekten gilt: Förderung kann durch die Uni Wien erfolgen (ausreichendes Artikelkontingent vorhanden).
Kostenübernahme ausschließlich für Open Access (Article Processing Charges, APCs), nicht aber für andere Gebühren wie z.B. colour charges, submission fees.
RechnungslegungKeine Rechnungslegung, OA-Kosten pauschal durch Verlagsabkommen gedeckt.
Autor*innen Workflow

Die notwendigen Schritte für eine Open Access Veröffentlichung sind im Acceptance-E-Mail enthalten. Die Unterzeichnung einer geeigneten Creative-Commons-Lizenz erfolgt – abhängig vom jeweiligen Journal – entweder über ein PDF-Formular (License-to-Publish, die an den Verlag zurückgesendet werden muss), oder ein Onlineformular. Die Zugehörigkeit des "corresponding author" zur Universität Wien zum Zeitpunkt der Acceptance wird vom Open Access Office geprüft.

Details siehe How to publish Open Access under this agreement (im unteren Abschnitt)

Infos beim VerlagZur Verlagswebsite
Infos für KonsortiumZur KEMÖ-Seite

 

1) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.