Open-Access-Verlagsabkommen: Royal Society of Chemistry (RSC)

Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines transformativen Open-Access-Verlagsabkommens mit der Royal Society of Chemistry (RSC) in den unten angeführten Zeitschriften ohne Zusatzkosten Open Access publizieren. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
 

Laufzeit
1.1.2021–31.12.2023
Gefördert werden

Artikel in Subskriptionsjournals mit Open-Access-Option: Eligible Journals (PDF)

Hinweis: Für "RSC Advances", "Nanoscale Advances", "RSC Chemical Biology" und "Materials Advances" ist ein OA-Förderantrag zu stellen.

Förderbedingungen
  • Der "corresponding author" des Artikels ist Angehörige*r1) der Universität Wien.
  • Der "corresponding author" gibt die "Universität Wien" als (zumindest eine) Affiliation im Artikel an.
  • Der Artikeltyp ist: Analysis, Application, Chemistry Frontiers, Communication, Concise Article, Critical Review, Edge Article, Emerging Area, Feature Article, Focus, Forum, Frontier, Highlight, Letter, Method, Mini-review, New Product Update, Opinion, Paper, Perspective, Research Article, Review Article, Synopsis, Technical Innovation, Technical Note, Tutorial Account, Tutorial Review, Viewpoint. Book reviews sind prinzipiell von einer Förderung ausgenommen.
  • Für Artikel aus FWF-Projekten gilt: Förderung erfolgt durch den FWF2).
  • Für Artikel aus EU-Projekten gilt: Förderung kann durch die Uni Wien erfolgen (ausreichendes Artikelkontingent vorhanden).
Kostenübernahme ausschließlich für Open Access (Article Processing Charges, APCs), nicht aber für andere Gebühren wie z.B. colour charges, submission fees.
RechnungslegungKeine Rechnungslegung, OA-Kosten pauschal durch Verlagsabkommen gedeckt.
Autor*innen WorkflowDie Zugehörigkeit des "corresponding author" zur Universität Wien wird verlagsseitig geprüft. Beiträge müssen mit der institutionellen E-Mail-Adresse (@univie.ac.at oder @unet.univie.ac.at) eingereicht werden, damit der Verlag förderberechtigte Autor*innen erkennt.
Infos beim VerlagZur Verlagswebsite
Infos für KonsortiumZur KEMÖ-Seite

 

1) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94.

2) Wird der FWF im Artikel als Fördergeber angegeben, so ist dieser auch für die Open-Access-Förderung zuständig (unabhängig davon, ob der/die corresponding author am Projekt beteiligt war oder nicht). Für die Royal Society of Chemistry gibt es ein eigenes OA‑Verlagsabkommen des FWF, sodass kein Antrag auf Refundierung der Kosten gestellt werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen des FWF erfüllt sein müssen.