Open-Access-Verlagsabkommen: Taylor & Francis

Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines Open-Access-Verlagsabkommens mit Taylor & Francis in über 2.200 Zeitschriften des Verlags ohne Zusatzkosten Open Access publizieren. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
 

Laufzeit
1.1.2020–31.12.2023
Gefördert werdenArtikel in Subskriptionsjournals mit Open-Access-Option ("Open Select") sowie Gold Journals (fully open access): Eligible Journals (PDF)
Förderbedingungen
  • Der "corresponding author" des Artikels ist Angehörige*r1) der Universität Wien zum Zeitpunkt der Acceptance.
  • Der "corresponding author" gibt die "Universität Wien" als (zumindest eine) Affiliation im Artikel an.
  • Der Artikeltyp ist: alle Artikel, die das Peer Review erfolgreich durchlaufen haben. Book reviews sind prinzipiell von einer Förderung ausgenommen.
  • Für Artikel aus FWF-Projekten gilt: Förderung erfolgt durch den FWF2).
  • Für Artikel aus EU-Projekten gilt: Förderung für Hybrid-Journals kann durch die Uni Wien erfolgen (ausreichendes Artikelkontingent vorhanden).
Kostenübernahme ausschließlich für Open Access (Article Processing Charges, APCs), nicht aber für andere Gebühren wie z.B. colour charges, submission fees.
RechnungslegungKeine Rechnungslegung, rabattierte OA-Kosten durch Prepayment-Konto gedeckt (zusätzlich jährliche Gegenrechnung mit den Subskriptionsgebühren). In Einzelfällen wird eine "Open Access Quote" erstellt, siehe Autor*innenworkflow.
Autor*innen Workflow

Der Verlag identifiziert mögliche förderberechtigte Autor*innen anhand der Einreichdaten und informiert sie im Rahmen des Publikationsprozesses über die Möglichkeit kostenlos OA zu publizieren. Die Zugehörigkeit des "corresponding author" zur Universität Wien wird vom Open Access Office geprüft.

In einigen wenigen Fällen kann der automatisierte Workflow erst nach dem Ausfüllen einer "Open Access Quote" stattfinden. Hierbei muss die "University of Vienna" (mit E-Mail: openaccess@univie.ac.at) angegeben werden.

Infos beim VerlagOpen access membershipOpen access agreements
Infos für KonsortiumZur KEMÖ-Seite

 

1) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.

2) Wird der FWF im Artikel als Fördergeber angegeben, so ist dieser auch für die Open-Access-Förderung zuständig (unabhängig davon, ob der/die corresponding author am Projekt beteiligt war oder nicht). Für Taylor & Francis gibt es ein eigenes OA‑Verlagsabkommen des FWF, sodass kein Antrag auf Refundierung der Kosten gestellt werden muss. Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen des FWF erfüllt sein müssen.