Open-Access-Verlagsabkommen: Bristol University Press (BUP)
Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines Open-Access-Verlagsabkommens mit Bristol University Press (BUP) in 21 Zeitschriften des Verlags ohne Zusatzkosten Open Access publizieren. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
Laufzeit | ab 1.1.2025 |
Gefördert werden | Artikel in Subskriptionsjournals mit Open-Access-Option: Eligible Journals (PDF) |
Förderbedingungen |
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Rechnungslegung | Keine Rechnungslegung, OA-Kosten pauschal durch Verlagsabkommen gedeckt. |
Autor*innen Workflow | Der Verlag bietet Open Access nicht proaktiv an, weshalb das angefordert werden muss. Kontaktieren Sie dazu nach Acceptance den Support via bup-journals@bristol.ac.uk. Bitte nennen Sie die Details Ihrer Einreichung und die Universität Wien als Ihre Institution. |
Infos beim Verlag | Zur Verlagswebsite |
1) Nur "corresponding authors" sind förderberechtigt. "Corresponding author" ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Nicht förderberechtigt sind Co-Autor*innen, Erst- oder Letztautor*innen, die nicht gleichzeitig corresponding author sind. Das "corresponding author"-Prinzip wird als Förderkriterium international verwendet, um bei Artikeln mit mehreren Autor*innen aus unterschiedlichen Einrichtungen ein klares Entscheidungskriterium zu haben, welche Institution für die Kosten aufkommt. Damit wird auch zu einer fairen Kostenverteilung beigetragen.
2) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Bitte beachten Sie, dass "Research Fellows" und sonstiges Fremdpersonal keine Universitätsangehörigen gemäß UG 2002 sind und deshalb keine Förderung in Anspruch nehmen können. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.