Open-Access-Verlagsabkommen: Cambridge University Press (CUP)
Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines Open-Access-Verlagsabkommens mit Cambridge University Press (CUP) in rund 350 Zeitschriften des Verlags ohne Zusatzkosten Open Access publizieren. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
Laufzeit | 1.1.2023–31.12.2025 |
Gefördert werden | Artikel in Subskriptionsjournals mit Open-Access-Option sowie Gold Journals (fully open access): Eligible Journals (PDF) |
Förderbedingungen |
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Rechnungslegung | Keine Rechnungslegung, OA-Kosten pauschal durch Verlagsabkommen gedeckt. |
Autor*innen Workflow | Die notwendigen Schritte für eine Open Access Veröffentlichung sind im Acceptance-E-Mail enthalten. Die Unterzeichnung einer geeigneten Creative-Commons-Lizenz erfolgt – abhängig vom jeweiligen Journal – entweder über ein PDF-Formular (License-to-Publish, die an den Verlag zurückgesendet werden muss), oder ein Onlineformular. Die Zugehörigkeit des "corresponding author" zur Universität Wien zum Zeitpunkt der Acceptance wird vom Open Access Office geprüft. Details siehe How to publish Open Access under this agreement (im unteren Abschnitt) |
Infos beim Verlag | Zur Verlagswebsite |
Infos für Konsortium | Zur KEMÖ-Seite |
1) Nur "corresponding authors" sind förderberechtigt. "Corresponding author" ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Nicht förderberechtigt sind Co-Autor*innen, Erst- oder Letztautor*innen, die nicht gleichzeitig corresponding author sind. Das "corresponding author"-Prinzip wird als Förderkriterium international verwendet, um bei Artikeln mit mehreren Autor*innen aus unterschiedlichen Einrichtungen ein klares Entscheidungskriterium zu haben, welche Institution für die Kosten aufkommt. Damit wird auch zu einer fairen Kostenverteilung beigetragen.
2) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.