Open-Access-Verlagsabkommen: IWA - International Water Association

Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines Open-Access-Verlagsabkommens mit der International Water Association (IWA) in den unten angeführten Zeitschriften ohne Zusatzkosten Open Access publizieren. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
 

Laufzeit
1.1.2022–31.12.2024
Gefördert werden

Artikel in IWA Zeitschriften: Eligible Journals (PDF)

Förderbedingungen
  • Der "corresponding author"1) des Artikels ist Angehörige*r2) der Universität Wien.
  • Der "corresponding author" gibt die "Universität Wien" als (zumindest eine) Affiliation im Artikel an.
  • Für Artikel aus EU-Projekten gilt: Förderung kann durch die Uni Wien erfolgen (ausreichendes Artikelkontingent vorhanden).
FWF-Projekte: Die OA-Förderung erfolgt über die Uni Wien. Es gilt zusätzlich:
  • Erforderliche Lizenz: CC BY
  • Der folgende Text muss bei der Einreichung in allen Publikationen enthalten sein:
    This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.
Kostenübernahme ausschließlich für Open Access (Article Processing Charges, APCs), nicht aber für andere Gebühren wie z.B. colour charges, submission fees. Book reviews sind prinzipiell von einer Förderung ausgenommen.
RechnungslegungKeine Rechnungslegung, OA-Kosten pauschal durch Verlagsabkommen gedeckt.
Autor*innen Workflow

Die IWA identifiziert mögliche förderberechtigte Autor*innen anhand der Einreichdaten und informiert sie im Rahmen des Publikationsprozesses über die Möglichkeit kostenlos OA zu publizieren.

Details siehe IWA: Institutional Waivers.

Infos beim VerlagZur Verlagswebsite
Infos für KonsortiumZur KEMÖ-Seite

 
1)
Nur "corresponding authors" sind förderberechtigt. "Corresponding author" ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Nicht förderberechtigt sind Co-Autor*innen, Erst- oder Letztautor*innen, die nicht gleichzeitig corresponding author sind. Das "corresponding author"-Prinzip wird als Förderkriterium international verwendet, um bei Artikeln mit mehreren Autor*innen aus unterschiedlichen Einrichtungen ein klares Entscheidungskriterium zu haben, welche Institution für die Kosten aufkommt. Damit wird auch zu einer fairen Kostenverteilung beigetragen.

2) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.