Open-Access-Verlagsabkommen: Taylor & Francis
Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines Open-Access-Verlagsabkommens mit Taylor & Francis in über 2.200 Zeitschriften des Verlags ohne Zusatzkosten Open Access publizieren. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
Laufzeit | 1.1.2024–31.12.2026 |
Gefördert werden | Artikel in Subskriptionsjournals mit Open-Access-Option ("Open Select") sowie Gold Journals (fully open access): Eligible Journals (PDF) |
Förderbedingungen |
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Rechnungslegung | Keine Rechnungslegung, OA-Kosten pauschal durch Verlagsabkommen gedeckt. |
Autor*innen Workflow | Der Verlag identifiziert mögliche förderberechtigte Autor*innen anhand der Einreichdaten und informiert sie im Rahmen des Publikationsprozesses über die Möglichkeit kostenlos OA zu publizieren. Die Zugehörigkeit des "corresponding author" zur Universität Wien wird vom Open Access Office geprüft. In einigen wenigen Fällen kann der automatisierte Workflow erst nach dem Ausfüllen einer "Open Access Quote" stattfinden. Hierbei muss die "University of Vienna" (mit E-Mail: openaccess@univie.ac.at) angegeben werden. |
Infos beim Verlag | Open access membership ∙ Open access agreements |
Infos für Konsortium | Zur KEMÖ-Seite |
1) Nur "corresponding authors" sind förderberechtigt. "Corresponding author" ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Nicht förderberechtigt sind Co-Autor*innen, Erst- oder Letztautor*innen, die nicht gleichzeitig corresponding author sind. Das "corresponding author"-Prinzip wird als Förderkriterium international verwendet, um bei Artikeln mit mehreren Autor*innen aus unterschiedlichen Einrichtungen ein klares Entscheidungskriterium zu haben, welche Institution für die Kosten aufkommt. Damit wird auch zu einer fairen Kostenverteilung beigetragen.
2) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.