Seit kurzem steht ein letztes Ergebnis von e-Infrastructures Austria zum Download bereit, nämlich eine rechtliche Beurteilung zur Verwendung der Creative-Commons-Lizenz „CC0“ in Österreich.
Mit dieser Lizenz (siehe Kurzfassung CC0) entlassen Personen Werke in die Gemeinfreiheit – auch Public Domain genannt –, indem sie weltweit auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte verzichten, soweit das gesetzlich möglich ist. In der Beurteilung der Lizenz durch die Rechtsanwälte Dr. Guido Kucsko und Dr. Adolf Zemann wird nun dargestellt, „ob ein solcher Verzicht, soweit er die urheberrechtlichen Verwertungsrechte betrifft, nach österreichischem Recht möglich ist“ (inkl. Berücksichtigung der Fallbackklausel).
Im abschließenden Kapitel finden Sie zudem eine Darstellung der Vor- und Nachteile der Verwendung der Lizenz CC-BY gegenüber CC0.
>> Zum Download
>> Vortrag zu CC0 von Adolf Zemann
Weiterführende Links:
>> iRIGHTSinfo: Was ist Creative Commons Zero?