Open-Access-Förderungen bei FWF-Projekten

Aktuell

Seit 1.1.2024 erfolgt die Abwicklung von Open-Access-Förderungen des FWF (für begutachtete Publikationen) nicht mehr über den FWF, sondern für Angehörige der Universität Wien direkt über das Open Access Office.

Das  FWF-Programm "Referierte Publikationen" wurde am 1.1.2024 von der sogenannten "Open-Access-Pauschale" abgelöst. Diese vom FWF jährlich an die österreichischen Forschungsstätten ausbezahlte Pauschale trägt zur Finanzierung von OA-Publikationen aus FWF geförderten Projekten bei, damit weiterhin die Richtlinien der Open-Access-Policy des FWF erfüllt werden können. Für Fragen zum Thema "Open-Access-Pauschale" können sich Angehörige der Uni Wien gerne an das Open Access Office wenden (Kontakt: Seitenleiste rechts).


Weitere Informationen:

>> FWF Open-Access-Pauschale
>> FWF Open-Access-Policy für begutachtete Publikationen
S.a. Unterschiedliche OA-Förderbedingungen von FWF und Universität Wien


  

Hinweise für Autor*innen (gültig seit 1.1.2024)

Auch wenn die Abwicklung von OA-Förderfällen des FWF über das Open Access Office der Uni Wien erfolgt, gelten weiterhin die Förderbedingungen des FWF! Eine ausführliche Darstellung aller Anforderungen des FWF finden Sie hier: FWF Open Access Policy für begutachtete Publikationen. Mit Bezug auf die Uni Wien sind diesbezüglich folgende Punkte besonders hervorzuheben:

 

Journal in DOAJ oder OA‑Verlagsabkommen

Gefördert werden OA-Kosten für Beiträge in Gold OA Journals (Fully OAJ), die im DOAJ gelistet sind, oder in Subskriptionsjournals*) mit OA-Option (Hybrid OAJ), wenn es ein OA‑Verlagsabkommen der Uni Wien gibt.

Förderablauf für Journals mit OA-Verlagsabkommen der Uni Wien:

Für die Förderung von Artikeln muss hier kein OA-Förderantrag gestellt werden (die Verlage sollten förderberechtigte Autor*innen erkennen und diesen kostenfreies OA anbieten). Informieren Sie sich bitte auf unserer Website über die Detailbedingungen für eine OA-Förderung bei einem bestimmten OA-Verlagsabkommen.

Förderablauf für Fully OA Journals ohne OA-Verlagsabkommen der Uni Wien:

Für diese Artikel kann hier über unser Webformular ein Förderantrag gestellt werden: OA‑Förderantrag FWF. Der Antrag sollte idealerweise vor der Einreichung gestellt werden, die späteste Möglichkeit ist der Zeitpunkt der Rechnungslegung (keine Rückerstattung!). Refundierungsanträge (PUR-Anträge) beim FWF sind seit 1.1.2024 nicht mehr möglich!

Tipp: Prüfen Sie mit unserem Journal Eligibility Check, ob das OA-Publizieren in Ihrem Wunschjournal zentral via OA-Verlagsabkommen gefördert wird oder ob ein OA-Förderantrag nötig ist.

Hinweis: auch Beiträge in begutachteten Sammelbänden können gefördert werden: OA‑Förderantrag FWF. Außerhalb von FWF-Projekten ist hier seitens der Universität Wien nach wie vor keine Förderung möglich. Die OA-Förderung von Buchpublikationen wird wie bisher vom FWF selbst abgewickelt.

*) Closed Access Journals, deren Inhalte nur gegen Zahlung einer Lizenzgebühr gelesen werden können.


Corresponding author ist Angehörige*r der Uni Wien

Mit der Umstellung auf die FWF-Pauschale gilt ab 2024 auch für FWF-Publikationen das corresponding-author-Prinzip. Corresponding author ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Nicht förderberechtigt sind Co-Autor*innen, Erst- bzw. Letztautor*innen oder Projektleiter*innen, die nicht gleichzeitig corresponding author sind. Die Zugehörigkeit des corresponding author zur Universität Wien zum jeweils relevanten Stichtag wird vom Open Access Office geprüft (Stichtage s. Detailseiten der OA-Verlagsabkommen bzw. beim OA-Antragsformular für FWF-Publikationen).

Angehörige der Uni Wien sind Personen gemäß UG 2002 §94 zum jeweiligen Stichtag (Submission/Acceptance/Antragstellung; Details s. Förderbedingungen auf unserer Website).


CC BY Lizenz verpflichtend

Open-Access-Veröffentlichungen aus FWF geförderten Projekten müssen die Lizenz CC BY aufweisen (nicht compliant sind andere CC-Lizenzen wie z.B. CC BY-NC oder CC BY-ND).


FWF Acknowledgement verpflichtend

Der folgende Text muss bei der Einreichung in allen Publikationen enthalten sein (das Einfügen des zweiten Satzes nach Acceptance ist unwirksam!):

This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.

Für Publikationen auf Deutsch:

Diese Forschung wurde gänzlich oder teilweise durch den Wissenschaftsfonds FWF finanziert [Grant-DOI]. Zum Zweck des freien Zugangs hat der:die Autor:in für jedwede akzeptierte Manuskriptversion, die sich aus dieser Einreichung ergibt, eine „Creative Commons Attribution CC BY“-Lizenz vergeben.

Dieser Passus gewährleistet, dass Publikationen in Closed-Access-Zeitschriften im Rahmen von Green OA in der akzeptierten Manuskriptversion ohne Embargo publiziert werden können (wenn das Rights Retention Statement so akzeptiert und nicht durch andere rechtliche Vereinbarungen mit dem Verlag außer Kraft gesetzt wird). Für weitere Informationen siehe Plan S Rights Retention Strategy.


Weiterführende Information für Autor*innen auf der FWF-Website: Programmspezifische FAQ. Sollten Sie an einer Infoveranstaltung zum Thema Interesse haben, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren (Kontakt: Seitenleiste rechts).