OA-Förderantrag FWF (FWF OA-Pauschale) [1]

Für einzelne Artikel/Beiträge (etwa in Open-Access-Zeitschriften, Sammelbänden oder Büchern bzw. auf Open-Access-Publikationsplattformen), die aus FWF-Projekten vervorgehen, kann hier ein Antrag auf Übernahme der Publikationsgebühren (APCs) gestellt werden (FWF-Förderbedingungen s.u.).

Bitte beachten Sie, dass kein eigener Förderantrag notwendig ist für Artikel in Open Access Journals, die über unsere OA-Verlagsabkommen gefördert werden: Association for Computing Machinery (ACM), BioMed Central (BMC) inkl. SpringerOpen, Brill, Cambridge University Press (CUP), Cogitatio Press, Elsevier, Frontiers, de Gruyter, IEEE, IOP, IWA, MDPI, Oxford University Press (OUP), The Royal Society, SAGE, Taylor & Francis und Wiley. (Hinweis: Open Access in Subskriptionsjournals kann ausschließlich im Rahmen unserer OA‑Verlagsabkommen gefördert werden.)

Fördermittel für vollständige OA‑Bücher oder OA-Sammelbände müssen direkt über das FWF-Programm Buchpublikationen beantragt werden.

Förderbedingungen (FWF OA-Pauschale)

  1. Veröffentlichung in einem OA-Publikationsmedium (Gold OA): Übernommen werden OA-Gebühren [2] für begutachtete Publikationen, etwa einzelne Artikel/Beiträge in Open-Access-Zeitschriften, Sammelbänden oder Büchern bzw. auf Open-Access-Publikationsplattformen. Zeitschriften bzw. Publikationsplattformen müssen im Directory of Open Access Journals (DOAJ) [3] gelistet sein.
  2. Corresponding-author-Prinzip: Der/die Corresponding author [4] ist Angehörige*r [5] der Uni Wien.
  3. Lizenz: Für die Veröffentlichung muss in jedem Fall die Lizenz CC BY verwendet werden.
  4. Acknowledgement und Copyright: Der folgende Text muss in allen Publikationen bei der Einreichung enthalten sein:„This research was funded in whole, or in part, by the Austrian Science Fund (FWF) [Grant DOI]. For the purpose of open access, the author has applied a CC BY public copyright licence to any Author Accepted Manuscript version arising from this submission.“ [6] Für weitere Informationen siehe Plan S Rights Retention Strategy.
  5. Dokumentation Die Open-Access-Aktivitäten und die Einhaltung der Open Access Policy müssen im Endbericht an den FWF dokumentiert werden. Dies erfolgt mittels eines Persistent Identifier, über den der Volltext der Publikation eingesehen, gelesen und heruntergeladen werden kann. Weitere Informationen finden Sie unter Projektendberichte.

Antragsformular

Um einen FWF Open-Access-Förderantrag zu stellen, füllen Sie bitte unser OA‑Antragsformular FWF aus (nur für Angehörige der Universität Wien).
 
 

Förderablauf

1. Das Open Access Office prüft den Antrag (Antragsformular s.o.) und benachrichtigt Sie, ob die Kosten übernommen werden. Im Falle einer positiven Prüfung übermitteln wir Ihnen die Adresse des Open Access Office, an welche der Verlag die Rechnung schicken soll.

2. Sie reichen den Artikel/Beitrag mit Angabe von Acknowledgement und Copyright (s. Förderbedingungen Punkt 4) sowie der von uns übermittelten Rechnungsadresse beim Verlag ein.

3. Der Verlag schickt die Rechnung an das Open Access Office. (Sollte der Verlag die Rechnung nur direkt an den/die Autor*in schicken können, so übermitteln Sie uns bitte diese Rechnung, damit wir sie bezahlen können). Zahlen Sie die Rechnung keinesfalls eigenständig ein!

4. Das Open Access Office begleicht die Rechnung beim Verlag und informiert Sie darüber. Nach Veröffentlichung einer geförderten Publikation wird diese durch das Open Access Office in u:scholar archiviert.
 

Wann soll ich den Antrag stellen?

Stellen Sie den Antrag bereits vor der Einreichung (Submission), damit Sie sicher sein können, dass die Kosten übernommen werden. Wenn Sie noch in der Konzeptionsphase Ihres Beitrages sind und nur prinzipiell wissen wollen, ob die Kosten für einen Artikel übernommen werden, prüfen Sie die Fördermöglichkeiten mit unserem Journal Eligibility Check oder schicken Sie uns kurz eine Anfrage per E-Mail.

Der letztmögliche Zeitpunkt zum Stellen eines Förderantrags ist im Status der Rechnungslegung durch den Verlag (Invoicing). Bitte beachten Sie: bereits von Ihnen bezahlte Publikationskosten können nicht rückerstattet werden.

 


Fußnoten

[1] Seit 1.1.2024 erfolgt die Abwicklung von Open-Access-Förderungen des FWF (für begutachtete Publikationen) nicht mehr über den FWF, sondern für Angehörige der Universität Wien direkt über das Open Access Office. Mehr Info zur Open-Access-Pauschale

[2] Übernommen werden können ausschließlich article processing charges (APCs) oder chapter processing charges (CPCs). Andere mit der Veröffentlichung verbundene Kosten (z. B. page charges, colour charges, cover charges) können hingegen nicht übernommen werden. Auf der Rechnung für das Open Access Office dürfen dementsprechend ausschließlich APCs oder CPCs angeführt sein.

[3] Für neu gegründete Open Access Journals, die noch nicht im DOAJ verzeichnet sind, muss anhand der Angaben der Journal-Website klar ersichtlich sein, dass die DOAJ-Kriterien erfüllt sind.

[4] Mit der Umstellung auf die FWF-Pauschale gilt ab 2024 auch für FWF-Publikationen das corresponding-author-Prinzip. Corresponding author ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Nicht förderberechtigt sind Co-Autor*innen, Erst- bzw. Letztautor*innen oder Projektleiter*innen, die nicht gleichzeitig corresponding author sind. Das "corresponding author"-Prinzip wird als Förderkriterium international verwendet, um bei Artikeln mit mehreren Autor*innen aus unterschiedlichen Einrichtungen ein klares Entscheidungskriterium zu haben, welche Institution für die Kosten aufkommt. Damit wird auch zu einer fairen Kostenverteilung beigetragen.

[5] Angehörige der Uni Wien sind Personen gemäß UG 2002 §94. Bei Förderanträgen, die über dieses Webformular erfolgen, wird die Angehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung durch das Open Access Office geprüft.

[6] Für Publikationen auf Deutsch: „Diese Forschung wurde gänzlich oder teilweise durch den Wissenschaftsfonds (FWF) finanziert [Projekt DOI]. Zum Zweck des freien Zugangs hat der/die AutorIn für jedwede akzeptierte Manuskriptversion, die sich aus dieser Einreichung ergibt, eine „Creative Commons Attribution CC BY“-Lizenz vergeben.“