Open-Access-Verlagsabkommen: Springer
Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines transformativen Open-Access-Verlagsabkommens mit Springer in mehr als 2.000 Zeitschriften des Verlags ohne Zusatzkosten Open Access publizieren. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
| Laufzeit | 1.1.2024–31.12.2026 |
| Gefördert werden | Artikel in Subskriptionszeitschriften mit Open-Access-Option Hinweise: BMC- und SpringerOpen-Zeitschriften werden im Rahmen des Abkommens BMC/SpringerOpen gefördert. Nature-Zeitschriften (nur Hybrid Journals) werden im Rahmen des Abkommens mit Nature gefördert. Prüfen Sie mit unserem Journal Eligibility Check ob das OA-Publizieren in Ihrem Wunschjournal von der Universität Wien gefördert werden kann. |
| Förderbedingungen |
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| Rechnungslegung | Keine Rechnungslegung, OA-Kosten pauschal durch Verlagsabkommen gedeckt. |
| Autor*innen Workflow | Der Verlag informiert nach Acceptance über die notwendigen Schritte für eine Open Access Veröffentlichung. Die Zugehörigkeit des "corresponding author" zur Universität Wien wird vom Open Access Office geprüft. Details siehe FAQs for authors. |
| Infos beim Verlag | Zur Verlagswebsite |
| Infos für Konsortium | Zur KEMÖ-Seite |
1) Nur "corresponding authors" sind förderberechtigt. "Corresponding author" ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Nicht förderberechtigt sind Co-Autor*innen, Erst- oder Letztautor*innen, die nicht gleichzeitig corresponding author sind. Das "corresponding author"-Prinzip wird als Förderkriterium international verwendet, um bei Artikeln mit mehreren Autor*innen aus unterschiedlichen Einrichtungen ein klares Entscheidungskriterium zu haben, welche Institution für die Kosten aufkommt. Damit wird auch zu einer fairen Kostenverteilung beigetragen.
2) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Bitte beachten Sie, dass "Research Fellows" und sonstiges Fremdpersonal keine Universitätsangehörigen gemäß UG 2002 sind und deshalb keine Förderung in Anspruch nehmen können. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.
