Open-Access-Publikationsfonds der Universität Wien
Sollte für eine Zeitschrift kein OA-Verlagsabkommen vorliegen, so steht Ihnen ein zentraler Publikationsfonds zur Übernahme von Publikationsgebühren (APCs) in Open-Access-Zeitschriften zur Verfügung. Sie können hier einen Förderantrag stellen.
Bitte beachten Sie, dass kein eigener Förderantrag notwendig ist für Artikel
1) in den Open Access Journals von Association for Computing Machinery (ACM), BioMed Central (BMC) inkl. SpringerOpen, Brill, Cambridge University Press (CUP), Elsevier, Frontiers, de Gruyter, MDPI, SAGE und Taylor & Francis sowie
2) in den Subskriptionsjournals von Association for Computing Machinery (ACM), American Chemical Society (ACS), AIP Publishing, Brill, Cambidge University Press (CUP), The Company of Biologists, Elsevier, Emerald, de Gruyter, IEEE, IOP Publishing, IWA, John Benjamins, Oxford University Press (OUP), Rockefeller University Press (RUP), The Royal Society, Royal Society of Chemistry (RSC), SAGE, Springer, Taylor & Francis und Wiley,
da diese über unsere OA‑Verlagsabkommen abgewickelt werden.
Förderkriterien (Publikationsfonds)
Hinweis: bitte beachten Sie, dass für OA-Verlagsabkommen eigene Förderkriterien gelten.
- Gefördert werden Artikel in Open Access-Zeitschriften. Die Zeitschrift muss im Directory of Open Access Journals [1] gelistet sein. Dies impliziert, dass Maßnahmen zur Qualitätssicherung wie z.B. Peer Review durchgeführt werden, Artikel sofort nach Erscheinen frei zugänglich sind und eine Verbreitung erlaubt ist (z.B. im Rahmen einer Creative-Commons-Lizenz).
- Nicht gefördert werden:
a) der „Freikauf“ von Artikeln in Subskriptionsjournals (Hybridmodell) [2]
b) Artikel, die im Rahmen von FWF-Projekten, EU-Projekten oder vorwiegend extern geförderter Forschung veröffentlicht werden. - Die Mittelvergabe erfolgt nach dem Prinzip „First come, first served“. Gefördert werden maximal drei Publikationen pro Kalenderjahr und Autor*in. [3]
- Pro Artikel wird eine maximale Publikationsgebühr (Article Processing Charge – APC) von EUR 2.000 erwartet. Höhere Kosten können im Einzelfall übernommen werden. [4]
- Der/die "corresponding author" gehört der Universität Wien an. [5]
- In der Publikation bzw. auf der Website der Zeitschrift wird als Organisationszugehörigkeit „Universität Wien“ bzw. „University of Vienna“ vermerkt. [6]
- Der/die Antragstellende trägt im Fall einer Förderzusage dafür Sorge, dass im Artikel ein „Acknowledgement“ erscheint, das auf die Förderung durch den Publikationsfonds der Universität Wien hinweist [7]. S.a. Förderablauf.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Sind die bereitgestellten Fördermittel aus dem Publikationsfonds erschöpft, ist eine Förderung nicht mehr möglich. [3]
- Förderungen sind nur für Neueinreichungen möglich. Eine Rückerstattung von bereits bezahlten Rechnungen für APCs ist nicht möglich.
Wichtiger Hinweis: Zahlen Sie Rechnungen keinesfalls eigenständig ein (z.B. mit Ihrer privaten Kreditkarte) – eine Rückerstattung ist nicht möglich!
Antragsformular
Um einen Open-Access-Förderantrag zu stellen, füllen Sie bitte unser Online‑Antragsformular aus (nur für Angehörige der Universität Wien).
Förderablauf
1. Das Open Access Office prüft den Antrag und benachrichtigt Sie, ob die Kosten übernommen werden. Im Falle einer positiven Prüfung übermitteln wir Ihnen die Standardformulierung für das Acknowledgment (s.a. Fußnote [7]) und die Adresse des Open Access Office, an welche der Verlag die Rechnung schicken soll.
2. Sie schicken dem Verlag das Acknowledgment und geben die von uns übermittelte Rechnungsadresse bekannt.
3. Der Verlag schickt die Rechnung an das Open Access Office. (Sollte der Verlag die Rechnung nur direkt an den/die AutorIn schicken können, so übermitteln Sie uns bitte diese Rechnung, damit wir sie bezahlen können. Zahlen Sie die Rechnung keinesfalls eigenständig ein!
4. Das Open Access Office begleicht die Rechnung beim Verlag und informiert Sie darüber. Nach Veröffentlichung einer geförderten Publikation wird diese durch das Open Access Office in u:scholar archiviert.
Wann soll ich den Antrag stellen?
Sie können Ihren Förderantrag unmittelbar vor bzw. nach der Einreichung (Submission) oder auch nach der Annahme des Beitrags (Acceptance) stellen. Ihre Angehörigkeit zur Uni Wien wird zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft. Der letztmögliche Zeitpunkt zum Stellen eines Förderantrags ist im Status der Rechnungslegung durch den Verlag (Invoicing). Bitte beachten Sie: bereits von Ihnen bezahlte Publikationskosten können nicht rückerstattet werden.
Wir empfehlen, den Antrag bereits vor der Einreichung (Submission) zu stellen, damit Sie sicher sein können, dass die Kosten von uns übernommen werden.
Wenn Sie noch in der Konzeptionsphase Ihres Beitrages sind und nur prinzipiell wissen wollen, ob die Kosten für einen Artikel in einer speziellen Zeitschrift vom Publikationsfonds übernommen werden, prüfen Sie die Fördermöglichkeiten mit unserem Journal Eligibility Check oder schicken Sie uns kurz eine Anfrage an openaccess@univie.ac.at.
Fußnoten
[1] Für neu gegründete Open Access Journals, die noch nicht im DOAJ verzeichnet sind, muss anhand der Angaben der Journal-Website klar ersichtlich sein, dass die DOAJ-Kriterien erfüllt sind.
[2] Förderungen von Artikeln in Subskriptionsjournals (Hybrid OA) sind nur im Rahmen von OA-Verlagsabkommen möglich.
[3] Sind die Mittel aus dem Publikationsfonds erschöpft, ist eine Förderung nicht mehr möglich. Entsprechende Informationen werden rechtzeitig auf dieser Seite bekannt gegeben. Das Absenden von Förderanträgen würde in diesem Fall deaktiviert werden. Bitte beachten Sie: Auch im Rahmen der Verlagsabkommen mit den OA-Verlagen BMC, Frontiers und MDPI können maximal drei Artikel pro Verlag, Autor*in und Kalenderjahr gefördert werden.
[4] Es werden ausschließlich Article Processing Charges (APCs) für Open Access übernommen (keine Kostenübernahme für editorial services, colour charges etc.). Ad EUR 2.000 Grenze: eine geteilte Finanzierung (Kostensplitting) bei höheren Kosten ist nicht vorgesehen. Ad: Höhere Kosten können im Einzelfall übernommen werden: ausschlaggebend ist hier die Qualität des Journals.
[5] "Corresponding author" ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Ihre Angehörigkeit zur Uni Wien wird zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.
[6] Dies entspricht der Affiliation Policy der Universität. Die Universität Wien muss als (zumindest eine) Ihre(r) Affiliation(s) im Artikel angeführt sein.
[7] Das Acknowledgement lautet: "Open Access funding provided by University of Vienna."