Open-Access-Verlagsabkommen: Frontiers
Autor*innen der Universität Wien können aufgrund eines Verlagsabkommens mit dem Open Access-Publisher Frontiers in den Zeitschriften des Verlags publizieren. Die Bezahlung der reduzierten APCs erfolgt zentral über das Open Access Office. Finden Sie bitte nachfolgend die Details zu dieser Vereinbarung:
Laufzeit | seit 1.1.2018 |
Gefördert werden | Eligible Journals (PDF) |
Förderbedingungen |
|
Rechnungslegung | Durch Abkommen rabattierte Rechnungslegung an das Open Access Office. OA-Kosten werden vollständig übernommen und bezahlt. |
Autor*innen Workflow | Im Rahmen des Einreichprozesses muss die "University of Vienna" als Förderstelle ausgewählt werden. Die Zugehörigkeit des "corresponding author" zur Universität Wien wird vom Open Access Office geprüft. |
Infos beim Verlag | Frontiers Verlagswebsite |
1) Nur "corresponding authors" sind förderberechtigt. "Corresponding author" ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Nicht förderberechtigt sind Co-Autor*innen, Erst- oder Letztautor*innen, die nicht gleichzeitig corresponding author sind. Das "corresponding author"-Prinzip wird als Förderkriterium international verwendet, um bei Artikeln mit mehreren Autor*innen aus unterschiedlichen Einrichtungen ein klares Entscheidungskriterium zu haben, welche Institution für die Kosten aufkommt. Damit wird auch zu einer fairen Kostenverteilung beigetragen.
2) Universitätsangehörige sind Personen gemäß UG 2002 §94. Sollten Sie Forschungsstipendiat*in sein, ersuchen wir Sie, uns einen entsprechenden Nachweis per E-Mail zu senden.
3) Wird die EU im Artikel als Fördergeber angegeben, so ist diese auch für die Open-Access-Förderung zuständig (unabhängig davon, ob der/die corresponding author am Projekt beteiligt war oder nicht). Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen in Ihrem EU-Projektvertrag erfüllt sein müssen (s.a. Open Access bei EU Projekten).