Open-Access-Förderungen bei FWF-Projekten
Aktuell
Ab 1.1.2024 erfolgt die Abwicklung von Open-Access-Förderungen des FWF (für begutachtete Publikationen) nicht mehr über den FWF, sondern für Angehörige der Universität Wien direkt über das Open Access Office.
Im Zuge der schrittweisen Umstellung der FWF-Förderprogramme auf das neue PROFI-Schema ändern sich ab 1.1.2024 auch die administrativen Abläufe für Open-Access-Förderungen des FWF: das Programm "Referierte Publikationen" wird mit diesem Zeitpunkt von der sogenannten "Open-Access-Pauschale" abgelöst. Diese vom FWF jährlich an die österreichischen Forschungsstätten ausbezahlte Pauschale wird dann zur Finanzierung von OA-Publikationen aus FWF geförderten Projekten beitragen, damit weiterhin die Richtlinien der Open-Access-Policy des FWF erfüllt werden können. Für Fragen zum Thema "Open-Access-Pauschale" können sich Angehörige der Uni Wien gerne an das Open Access Office wenden (Kontakt: Seitenleiste rechts).
Weitere Informationen auf der Website des FWF:
>> FWF Open Access Pauschale
>> FWF-News: Open-Access-Pauschale ab 2024
>> FWF Open-Access-Policy für begutachtete Publikationen
>> FWF Programm Referierte Publikationen
S.a. Unterschiedliche OA-Förderbedingungen von FWF und Universität Wien
Hinweise für Autor*innen (gültig ab 1.1.2024)
Auch wenn die Abwicklung von OA-Förderfällen des FWF ab 2024 über das Open Access Office der Uni Wien erfolgt, gelten weiterhin die Förderbedingungen des FWF! Eine ausführliche Darstellung aller Anforderungen des FWF finden Sie hier: FWF Open Access Policy für begutachtete Publikationen. Mit Bezug auf die Uni Wien sind diesbezüglich folgende Punkte besonders hervorzuheben:
Journal in DOAJ oder OA‑Verlagsabkommen
Gefördert werden OA-Kosten für Beiträge in Gold OA Journals (Fully OAJ), die im DOAJ gelistet sind, oder in Subskriptionsjournals*) mit OA-Option (Hybrid OAJ), wenn es ein OA‑Verlagsabkommen der Uni Wien gibt.
Förderablauf für Journals mit OA-Verlagsabkommen der Uni Wien: für die Förderung von Artikeln muss hier kein OA-Förderantrag gestellt werden (die Verlage sollten förderberechtigte Autor*innen erkennen und diesen kostenfreies OA anbieten). Informieren Sie sich bitte auf unserer Website über die Detailbedingungen für eine OA-Förderung bei einem bestimmten OA-Verlagsabkommen.
Förderablauf für Journals ohne OA-Verlagsabkommen der Uni Wien: für diese Artikel kann hier ab 2024 über ein Webformular ein OA-Förderantrag für FWF-Publikationen gestellt werden. Der Antrag sollte idealerweise vor der Einreichung gestellt werden, die späteste Möglichkeit ist der Zeitpunkt der Rechnungslegung (keine Rückerstattung!). Refundierungsanträge (PUR-Anträge) beim FWF sind nur noch bis 31.12.2023 möglich!
Tipp: Prüfen Sie mit unserem Journal Eligibility Check, ob das OA-Publizieren in Ihrem Wunschjournal zentral via OA-Verlagsabkommen gefördert wird oder ob ein OA-Förderantrag nötig ist.
Hinweis: auch Beiträge in begutachteten Sammelbänden können gefördert werden (Antrag ab 2024 über Webformular). Außerhalb von FWF-Projekten ist hier seitens der Universität Wien nach wie vor keine Förderung möglich. Die OA-Förderung von Buchpublikationen wird wie bisher vom FWF selbst abgewickelt.
*) Closed Access Journals, deren Inhalte nur gegen Zahlung einer Lizenzgebühr gelesen werden können.
Corresponding author ist Angehörige*r der Uni Wien
Mit der Umstellung auf die FWF-Pauschale gilt ab 2024 auch für FWF-Publikationen das corresponding-author-Prinzip. Corresponding author ist jene Person, die gegenüber dem Verlag die offizielle Ansprechperson bezüglich des eingereichten Beitrags ist und als solche in der Publikation selbst ausgewiesen ist. Nicht förderberechtigt sind Co-Autor*innen, Erst- bzw. Letztautor*innen oder Projektleiter*innen, die nicht gleichzeitig corresponding author sind. Die Zugehörigkeit des corresponding author zur Universität Wien zum jeweils relevanten Stichtag wird vom Open Access Office geprüft (Stichtage s. Detailseiten der OA-Verlagsabkommen bzw. beim OA-Antragsformular für FWF-Publikationen).
Angehörige der Uni Wien sind Personen gemäß UG 2002 §94 zum jeweiligen Stichtag (Submission/Acceptance/Antragstellung; Details s. Förderbedingungen auf unserer Website).
CC BY Lizenz verpflichtend
Open-Access-Veröffentlichungen aus FWF geförderten Projekten müssen die Lizenz CC BY aufweisen (nicht compliant sind andere CC-Lizenzen wie z.B. CC BY-NC oder CC BY-ND).
FWF Acknowledgement verpflichtend
Der folgende Text muss bei der Einreichung in allen Publikationen enthalten sein (das Einfügen nach Acceptance ist unwirksam!):
This research was funded in whole or in part by the Austrian Science Fund (FWF) [grant DOI]. For open access purposes, the author has applied a CC BY public copyright license to any author accepted manuscript version arising from this submission.
Für Publikationen auf Deutsch:
Diese Forschung wurde gänzlich oder teilweise durch den Wissenschaftsfonds FWF finanziert [Grant-DOI]. Zum Zweck des freien Zugangs hat der:die Autor:in für jedwede akzeptierte Manuskriptversion, die sich aus dieser Einreichung ergibt, eine „Creative Commons Attribution CC BY“-Lizenz vergeben.
Dieser Passus gewährleistet, dass Publikationen in Closed-Access-Zeitschriften im Rahmen von Green OA in der akzeptierten Manuskriptversion ohne Embargo publiziert werden können. Für weitere Informationen siehe Plan S Rights Retention Strategy.
Weiterführende Information für Autor*innen auf der FWF-Website: Programmspezifische FAQ. Sollten Sie an einer Infoveranstaltung zum Thema Interesse haben, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren (Kontakt: Seitenleiste rechts).